Polsterer / Tapezierer-Glossar — Fachbegriffe in der Schweiz

Stand: Quellen: Suva, BFS, Verbände der Branche

Definition
Polsterer / Tapezierer-GlossarSammlung der wichtigsten Fachbegriffe rund um Polsterer in der Schweiz — von Normen und Verordnungen über technische Standards bis zu rechtlichen Grundlagen. Jeder Eintrag mit kurzer Definition und Verweis auf die autoritative Schweizer Quelle.
Einträge:
9
Sprache:
Schweizer Hochdeutsch
Stand:
Mai 2026
Polsterer (Berufsbezeichnung)
Eidg. Fähigkeitsausweis "Polsterer/in EFZ" — 4-jährige Schweizer Lehre für Neuanfertigung und Restaurierung von Polstermöbeln.
Federkern
Klassisches Polster-Innenleben mit federnden Stahlspiralen. Bei hochwertigen Schweizer Sofas und Sesseln Standard, da deutlich langlebiger als Schaumstoff.
Echtleder
Bezugsmaterial aus tierischer Haut, in der Schweiz oft als Anilin-, Semianilin- oder pigmentiertes Leder verarbeitet. Lebensdauer bei guter Pflege 20+ Jahre.
Restaurierung
Fachgerechte Wiederherstellung historischer Polstermöbel unter Erhalt des ursprünglichen Charakters. In der Schweiz häufig bei Biedermeier-, Louis-Philippe- und Art-déco-Möbeln.
Suva
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Sie versichert in der Schweiz rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und ist zuständig für Arbeitssicherheit auf Baustellen.
MWST (Mehrwertsteuer Schweiz)
Schweizer Konsumsteuer mit Normalsatz 8,1 % (seit 2024), reduziertem Satz 2,6 % und Sondersatz 3,8 % für Beherbergung. Unternehmen mit über CHF 100'000 Jahresumsatz sind MWST-pflichtig.
QR-Rechnung
Seit 2020 gültiger Schweizer Standard für Zahlungsabwicklung. Ersetzt den alten Einzahlungsschein (ESR) durch einen Swiss-QR-Code, der alle Zahlungsinformationen enthält und per Banking-App eingescannt werden kann.
Werkvertrag (OR Art. 363 ff.)
Vertrag, in dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gesetzliche Grundlage für Handwerkeraufträge in der Schweiz.
Offerte
Verbindliches schriftliches Angebot eines Handwerkers über Leistung, Material und Preis. In der Schweiz üblicherweise 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.

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